AGB & Nutzungsbedingungen von Earth Mobile Ltd.
Die rechtliche Grundlage unserer Zusammenarbeit – transparent und fair. Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Earth Mobile Ltd., die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und die Bedingungen für die Erbringung unserer Dienstleistungen, wie z.B. Softwareentwicklung, Beratung und Wartung, definieren.
Fragen zu den AGB? Kontaktieren Sie uns!Inhaltsverzeichnis
- § 1 Geltungsbereich und Anbieter
- § 2 Vertragsschluss
- § 3 Leistungsumfang, Pflichtenheft
- § 4 Preise und Zahlungsbedingungen
- § 5 Abnahme von Leistungen
- § 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
- § 7 Einräumung von Nutzungsrechten
- § 8 Gewährleistung für Mängel
- § 9 Haftung
- § 10 Vertraulichkeit
- § 11 Vertragslaufzeit und Kündigung
- § 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen und/oder der Lieferung von Software zwischen der Earth Mobile Ltd., 4 Peddlars Walk, BH24 1EZ, RINGWOOD, Vereinigtes Königreich (nachfolgend „Earth Mobile“ oder „wir“) und unseren Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Sie“).
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch Earth Mobile ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Als Anbieter gelten alle Leistungen von Earth Mobile Ltd., registriert in England und Wales unter der Firmennummer 07471830. Sie erreichen uns per E-Mail unter [email protected] oder telefonisch unter +44 7533439691.
§ 2 Vertragsschluss
Ein Vertrag zwischen Earth Mobile und dem Kunden kommt durch die Annahme eines schriftlichen Angebots von Earth Mobile durch den Kunden zustande. Die Annahme kann schriftlich, per E-Mail oder durch konkludentes Handeln, wie die Beauftragung der Leistungserbringung, erfolgen. Angebote von Earth Mobile sind 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig, sofern nicht anders angegeben.
§ 3 Leistungsumfang, Pflichtenheft
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuell zwischen Earth Mobile und dem Kunden vereinbarten Angebot, Leistungsbeschreibung und/oder einem Pflichtenheft. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien.
Earth Mobile verpflichtet sich zur sorgfältigen und fachgerechten Erbringung der vereinbarten Leistungen gemäß dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Leistungserbringung. Eine Garantie für bestimmte Eigenschaften der Software oder bestimmte Ergebnisse wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zusicherung übernommen.
Preise, Zahlung & Abnahme
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise für die Leistungen von Earth Mobile ergeben sich aus dem individuellen Angebot und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern keine abweichenden Zahlungsziele schriftlich vereinbart wurden.
Bei Überschreitung des Zahlungsziels ist Earth Mobile berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Bei umfangreichen Projekten können Abschlagszahlungen gemäß Projektfortschritt vereinbart werden.
§ 5 Abnahme von Leistungen
Der Kunde ist verpflichtet, die von Earth Mobile erbrachten Leistungen nach Fertigstellung unverzüglich zu prüfen und abzunehmen. Eine Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe der Leistungen keine wesentlichen Mängel schriftlich rügt oder die Leistungen in Gebrauch nimmt.
Geringfügige Mängel, die die Funktionsfähigkeit der Leistungen nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme. Solche Mängel werden von Earth Mobile im Rahmen der Gewährleistung behoben.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, Earth Mobile alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Er hat Earth Mobile unaufgefordert über alle Umstände zu informieren, die für die Durchführung des Vertrages von Bedeutung sein könnten.
Verzögerungen oder Mehraufwände, die durch die Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden und können zu einer Anpassung des Zeitplans und der Vergütung führen.
Nutzungsrechte, Gewährleistung & Haftung
§ 7 Einräumung von Nutzungsrechten (Lizenzen)
Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, räumt Earth Mobile dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an der von Earth Mobile entwickelten Software und den erstellten Werken ein. Die Einräumung von weitergehenden Rechten, insbesondere ausschließlichen Nutzungsrechten, bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu dekompilieren, zu disassemblieren oder zu modifizieren, es sei denn, dies ist gesetzlich zwingend vorgeschrieben oder im Vertrag ausdrücklich gestattet.
§ 8 Gewährleistung für Mängel
Earth Mobile gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen und bei Gefahrübergang frei von Sach- und Rechtsmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Abnahme der Leistung.
Bei einer berechtigten Mängelrüge ist Earth Mobile zunächst zur Nacherfüllung in Form der Mängelbeseitigung oder Neulieferung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.
§ 9 Haftung
Earth Mobile haftet dem Kunden für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Earth Mobile nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, und zwar beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden, Folgeschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Schlussbestimmungen
§ 10 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erhaltenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, streng vertraulich zu behandeln und weder an Dritte weiterzugeben noch für andere Zwecke als die Vertragsdurchführung zu nutzen. Diese Pflicht bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen.
§ 11 Vertragslaufzeit und Kündigung
Die Vertragslaufzeit und Kündigungsmodalitäten ergeben sich aus dem individuellen Angebot. Sofern keine spezifischen Regelungen getroffen wurden, kann der Vertrag über fortlaufende Leistungen mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht des Vereinigten Königreichs unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Ringwood, Vereinigtes Königreich, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die entsprechende gesetzliche Regelung.
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